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FAQ
Im Folgenden finden Sie eine offene Liste an häufig gestellte Fragen. Falls Ihre Frage hier noch nicht beantwortet werden konnte, können Sie uns selbstverständlich auch anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Was tun, wenn . . .
. . . Ihr Kind Krank ist?
. . . Sie eine Beurlaubung für ihr Kind beantragen bzw. Ihr Kind vom Sport Unterricht befreit werden muss?
Zuständigkeit bei Beurlaubungen: Einzelstunde – Fachlehrer*in
Bis 3 Tage – Klassenlehrer*in
Mehr als 3 Tage – Schulleiter
Vor u. nach den Ferien – Schulleiter
Zuständigkeit bei Sportbefreiung: bis 4 Wochen – Sportlehrer*in
Mehr als 4 Wochen - Schulleiter